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Parteigutachten
Unter einem Parteigutachten versteht man die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt im Auftrag des Gerichts. Darum handelt es sich bei dem Parteigutachten nicht um ein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung.
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