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Parallelgesellschaft
Das politische Schlagwort Parallelgesellschaft bezeichnet eine nicht den Regeln der Mehrheitsgesellschaft entsprechende, häufig abgelehnte gesellschaftliche Selbstorganisation einer Minderheit. Für gesellschaftliche Teilbereiche, die sich innerhalb des gesellschaftlichen Grundkonsenses von Demokratie und Menschenrechten organisieren, wird das Wort nicht verwendet.
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