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Passiva



Die Passiva - auch Passivseite oder Passiven genannt - bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Bilanzen, die mit dem Begriff Passiva versehen sind, sind allerdings streng genommen widerrechtlich, da § 266 HGB, der die genaue Aufstellung und Nomenklatur der Bilanz festlegt, nur den Begriff Passivseite kennt.



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