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Pfandleiher
Der Beruf des Pfandleihers beruht auf dem Verleih von Geld gegen ein Pfandrecht an beweglichen Sachen (§ 1204 BGB]]. Dies Pfandrecht, das durch Einigung und Übergabe der Pfandsache an den Pfandgläubiger begründet wird, nennt man auch Faustpfand.
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