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Pflichtmitgliedschaft



Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine (natürliche oder juristische) Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit (im Fall der Closed Shop-Regelung der Koalitionsfreiheit) dar und ist daher nur in begründeten Fällen zulässig.



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