Enzyklopädie > P > Pflichtfahrgebiet
Pflichtfahrgebiet
Das Pflichtfahrgebiet in Bezug auf Personenbeförderung mit Taxis im Rahmen des ÖPNV entspricht dem Geltungsbereich der von der zuständigen konzessionserteilenden Kreis- bzw. Landesbehörde erlassenen Ausführungsregelung.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)