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Parlamentarische Initiative
Mit einer Parlamentarischen Initiative kann durch den Nationalrat oder den Ständerat oder durch ein Mitglied dieser beiden Räte der Entwurf zu einem Erlass (Bundesgesetz, Bundesbeschluss oder Verordnung der Bundesversammlung) oder können Grundzüge eines solchen Erlasses vorgeschlagen werden. Dieses Vorschlagsrecht ist grundsätzlich sowohl dem Vorschlagsrecht des Bundesrates (Bundesregierung) als auch dem Vorschlagsrecht der Kantone (Standesinitiative) gleichgestellt.
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