Enzyklopädie > P > Parklicht


Parklicht



Als Parklicht wird in Deutschland im Gegensatz zum Standlicht ein bei abgezogenem Zündschlüssel einzuschaltendes, einseitig leuchtendes Licht bezeichnet. In Deutschland darf es nur innerorts an Stellen ohne ausreichende Fremdbeleuchtung - beispielsweise Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung nicht während der gesamten Nacht eingeschaltet bleibt (erkennbar durch die rote "Bauchbinde" der Lichtmasten) - an Stelle des Standlichts benutzt werden.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de