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Person des öffentlichen Lebens
"Person des öffentlichen Lebens" ist ein juristischer Begriff im österreichischen, schweizerischen und deutschen Zivilrecht, der in der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Gesetzen (wörtlich auch im Datenschutzgesetz der Schweiz) zur Abgrenzung des Rechts auf Privatsphäre gegen die öffentliche Berichterstattung der Medien verwendet wird. Vergleichbar ist die sogenannte Person der Zeitgeschichte, die z.
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