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Personentunnel
Mit Personentunnel, auch Personenunterführung, bezeichnet man ein unter dem Bahnkörper hindurch geführter Verbindungsgang. Dieser ermöglicht den Reisenden in Verbindung mit Treppen, Rampen oder Liften vom Bahnhofzugang zu den Bahnsteigen, von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig zu gelangen, ohne Gleise in Schienenhöhe überschreiten zu müssen.
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