Enzyklopädie > P > Pactum de non petendo
Pactum de non petendo
Ein pactum de non petendo (lat.: Vertrag, nicht zu fordern) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein Stillhalteabkommen, namentlich eine beidseitige Vereinbarung, aus einem Anspruch keine Forderungen zu erheben, wobei gleichgültig ist, ob dieser besteht, bestehen wird, vermeintlich oder veritabel ist, übertragen, vererbt, auflösend und/oder aufschiebend bedingt oder unbedingt, streitig oder unstreitig ist.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)