Enzyklopädie > P > Personenverbandsstaat
Personenverbandsstaat
Als Personenverbandsstaat bezeichnet man den Staat des frühen und Hochmittelalters, bei dem sich die Herrschaft auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen gründet. Der Begriff „Personenverbandsstaat“ wurde von dem Historiker Theodor Mayer (1883-1972) entwickelt und dem „institutionalisierten Flächenstaat“ der Neuzeit gegenübergestellt, bei welchem die Herrschaft mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen und in einem zusammenhängenden Territorium ausgeübt wird.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)