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Petrinisches Privileg
Das Petrinische Privileg (Latein: privilegium petrinum) ist die Möglichkeit innerhalb des römisch-katholischen Kirchenrechts eine gültig geschlossene, jedoch nicht vollzogene, Ehe aufzulösen. Die Gewährung des Petrinischen Privilegs ist dem Papst vorbehalten (dies ist auch der Grund für die Bezeichnung, da der Papst nach kirchlicher Lehre der Nachfolger des Apostel Petrus ist).
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