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Perhorreszenz



Von Perhorreszenz (von perhorreszieren: voller Schrecken schaudernd zurückweisen) spricht man, wenn eine Person aus Angst vor einem Erlebnis, einem Vorgang, einer konkreten Person oder auch einer Sache zurückschreckt, sie von sich weist, vermeidet oder ihr sogar flieht. Im juristischen Kontext meint der Ausdruck die Ablehnung eines bestimmten Richters oder einer Richterin durch die angeklagte Person, weil aus bestimmten Gründen (die zumeist angebbar sein müssen) von diesem/r Richter ein ungerechtes Urteil zu erwarten sei.



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