Enzyklopädie > P > Passivprozess
Passivprozess
Als Passivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Beklagten. Dieser hat den Prozess nicht angestrengt, sondern "erleidet" ihn.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)