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Pflichtdienstzeit
Pflichtdienstzeit ist der verfassungsmäßig festgesetzte Dienst, den jeder männliche Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu leisten hat. Das Grundgesetz schreibt den Wehrdienst vor, unter Berufung auf Gewissensgründe ist es dem Dienstpflichtigen auch möglich, einen zivilen Ersatzdienst abzuleisten.
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