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Personal-Service-Agentur



Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden die nach § 37c des dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III) bei den Agenturen für Arbeit einzurichtende Stellen bezeichnet. Ihre Bezeichnung als Personal-Service-Agentur ist auf das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zurückzuführen.



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