Enzyklopädie > P > Personalhoheit
Personalhoheit
Die kommunale Personalhoheit wird in Deutschland von der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)