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Qualifikation (Strafrecht)



Die Qualifikation ist die Erweiterung eines Grundtatbestandes um strafschärfende Merkmale. So zum Beispiel bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), die nicht nur den Grundtatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) miteinschließt, sondern auch noch weitere Merkmale aufführt.



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