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Quotenbedingung



Als Quotenbedingung bezeichnet man die Forderung an ein Sitzzuteilungsverfahren, dass die Sitzzahlen jeder Partei um weniger als einen ganzen Sitz vom jeweiligen Idealanspruch abweichen. Zuteilungsverfahren die der Quotenbedingung genügen nennt man Quotenverfahren



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