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Qualitative Unmöglichkeit
Seit der Modernisierung des deutschen Schuldrechts (siehe Bürgerliches Gesetzbuch) beschreibt man mit dem Begriff der qualitativen Unmöglichkeit die rechtliche Situation, bei der eine Sache eine Beschaffenheit hat, die nicht so verändert werden kann, dass die Sache die geschuldeten Eigenschaften hat.
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