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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder RVG) ist seit dem 1. Juli 2004 die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte.
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