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Rechtsmedizin



Die Rechtsmedizin (auch: Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, forensische Medizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.



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