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Reisepreissicherung



Reisepreissicherung bezeichnet nach deutschem Recht einen rechtlichen Schutz des Reisenden, damit er bei einem Ausfall des Veranstalters wenigstens seinen vorausbezahlten Reisepreis zurückerhält. Um Urlauber vor finanziellen Nachteilen zu schützen, hat der Gesetzgeber Veranstalter von Reisen und Reiseleistungen verpflichtet, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen.



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