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Reisender
Der Begriff Reisender gilt innerhalb der Distributionspolitik als Bezeichnung für sozialversicherungspflichtig angestellte Verkäufer im Außendienst. Im Unterschied zu dieser Definition kennt die Vertriebspolitik im Verkaufsaußendienst des Marketing vor allem Handelsvertreter und Makler, sowie Absatzmittler.
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