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Reservatrechte (HRR)
Als Reservatrechte (lateinisch iura caesarea reservata (relicta)) werden die Hoheitsrechte bezeichnet, die dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches auch nach dem Reichstag zu Worms 1495 zur alleinigen Ausübung verblieben. Demgegenüber stehen weitere Hoheitsrechte (sog.
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