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Regionalverbände in Baden-Württemberg
Der Regionalverband im Bundesland Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgabe die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz ist. In Baden-Württemberg wurden zum 1. Januar 1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" insgesamt 12 solcher Regionalverbände eingerichtet. Die Regionalverbände haben als "Organe" jeweils eine Verbandsversammlung bzw. eine Regionalversammlung und einen Verbandsvorsitzenden bzw. Regionaldirektor, der von der Verbandsversammlung gewählt wird.
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