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Rechtswegerschöpfung
Die Erschöpfung des Rechtswegs ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde, falls sich diese gegen ein Urteil richtet. Das bedeutet, dass ein Beschwerdeführer zunächst vor den Fachgerichten gegen die beanstandete Maßnahme vorgehen muss, bevor er den Gang nach Karlsruhe (zum Bundesverfassungsgericht) geht.
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