Enzyklopädie > R > Reichsrat (Deutschland)
Reichsrat (Deutschland)
Der Reichsrat war die Vertretung der Gliedstaaten (Länderkammer) in der Weimarer Republik (1919 - 1933). Gemäß der Weimarer Reichsverfassung war er „Organ zur Vertretung der Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung" (Reichsverfassung, Art.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)