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Rettungsfolter



Als Rettungsfolter bezeichnet werden - nach herrschender Strafrechtsdogmatik strafbare - Handlungen, bei denen Tatverdächtige durch Folter zur Preisgabe von Informationen, welche als für die rechtzeitige Befreiung potentiell lebensgefährdeter Geiseln erforderlich betrachtet werden, gezwungen werden sollen.



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