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Ressortprinzip



Das Ressortprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Er besagt nach Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der durch den Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung leitet.



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