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Rechtsbehelfsbelehrung



Als Rechtsbehelfsbelehrung (gegebenenfalls auch - in Österreich jedenfalls [siehe unten] - Rechtsmittelbelehrung) bezeichnet man die Belehrung des oder der Adressaten eines Verwaltungsaktes oder einer Gerichtsentscheidung über ihm oder ihnen zustehende Möglichkeiten, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren ist in Verwaltungsverfahren die Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig als Bestandteil einer förmlichen Verwaltungsentscheidung, z.



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