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Ratifikation des Vertrages über eine Verfassung für Europa in Deutschland



Die Ratifikation des Vertrages über eine Verfassung für Europa wird in Deutschland durch die Artikel 23 und 79 des Grundgesetzes geregelt: Sie bedarf einer Zweidrittelmehrheit jeweils in Bundestag und Bundesrat. Da alle im Bundestag vertretenen Fraktionen und auch die Bundesländer die Vertiefung der Europäischen Union befürworten, war die breite Zustimmung zum Vertragsgesetz, wie sie sich in den entscheidenden Abstimmungen zeigte, bereits im Vorfeld zu erwarten gewesen.



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