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Ratsbegehren



Neben der Möglichkeit der Gemeindebevölkerung, durch direkte Beteiligung in Form eines selbst eingeleiteten Bürgerentscheids am politischen Entscheidungsprozess mitzuwirken, besteht in einigen Bundesländern (Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) die Ermächtigung für die Gemeindevertretungen, Entscheidungen, für die sie selbst zuständig sind (eigener Wirkungskreis, keine laufende Aufgabe, nicht im Aufgabenbereich des Bürgermeisters), an die Bürger der Gemeinde abzugeben.



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