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Rechtsschutzbedürfnis



Das Rechtsschutzbedürfnis ist das berechtigte Interesse von natürlichen oder juristischen Personen, mittels eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsschutz zu erlangen. Das Rechtsschutzbedürfnis ist Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage, bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis wird also die Klage als unzulässig abgewiesen.



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