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Rechtsmittelverzicht
Als Rechtsmittelverzicht wird die Erklärung eines Prozessbeteiligten bezeichnet, auf die Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung zu verzichten. Erklären alle Beteiligten Rechtsmittelverzicht, erwächst das in Rede stehende Urteil sofort in Rechtskraft, beziehungsweise wird der ergangene Verwaltungsakt bestandskräftig.
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