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Rechtsprechung



Rechtsprechung (auch Jurisdiktion, von lateinisch: ius = das Recht + dicere = sprechen) im weiteren Sinn bezeichnet sowohl die Tätigkeit der Gerichte als auch die rechtsprechenden Gewalt an sich (auch Judikative, vergleiche Überschrift des IX. Abschnitts des Grundgesetzes (GG) und Art.



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