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Rechtsstatus
Mit Rechtsstatus bezeichnet man die Anwendbarkeit eines in sich abgeschlossenen Regelsystems auf eine natürliche Person oder eine juristische Person, sie nimmt an diesem System als Rechtssubjekt also teil. Das Regelsystem kann in diesem Sinne ein Fachgebiet (etwa Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht) oder Beziehungen zwischen Autonomen (Völkerrecht, WTO-Recht, Weltraumrecht) normieren.
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