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Rechtskreistheorie
Die Rechtskreistheorie ist ein rechtswissenschaftlicher Maßstab im Strafverfahrensrecht. Er besagt, dass ein Angeklagter eine Revision wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften nur auf solche Verfahrensvorschriften stützen kann, deren Schutzzweck seiner Rechtsinteressen dient.
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