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Rechtssekretär



Rechtssekretäre sind bei den Gewerkschaften tätige Juristen oder arbeitsrechtlich erfahrene Personen, die sowohl mit der außergerichtlichen Beratung in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht als auch mit der Vertretung der Gewerkschaftsmitglieder vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten beauftragt sind. Die Möglichkeit, entgegen dem Rechtsberatungsgesetz ohne Zulassung als Rechtsanwalt vor dem (Landes-) Arbeitsgericht aufzutreten, ergibt sich aus § 11 ArbGG.



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