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Rechtspositivismus



Als Rechtspositivismus bezeichnet man eine Lehre im Normbegründungsdiskurs der Rechtsphilosophie, die die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung zurückführt ("kodifiziertes Recht"). Gegensatz des Rechtspositivismus ist die Lehre vom Naturrecht, die das geltende Recht überpositiven Maßstäben unterordnet (göttliches Recht, Natur des Menschen, Vernunft).



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