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Rekognitionszeichen
Als Rekognitionszeichen bezeichnet man den zeichenartigen Bestandteil der Unterschrift eines hohen Kanzleimitarbeiters in Urkunden der Merowinger, Karolinger, Ottonen und Salier. Schon in den spätantiken Kaiserurkunden ist eine solche Gegenzeichnung üblich und seit Justinian auch vorgeschrieben.
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