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Reichsgesetzblatt (Österreich)
Das Reichsgesetzblatt war 1867-1918 das amtliche Publikationsorgan der Gesetze der Cisleithanischen Reichshälfte Österreich-Ungarns, beschlossen durch Abgeordnetenhaus und Herrenhaus des Reichsrats, sowie der vom Kaiser, von der Regierung (k.k.
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