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Rechtsgut



Der abstrakte Begriff des Rechtsguts (auch: Schutzgut) bezeichnet das rechtlich geschützte Interesse einzelner Menschen ("Individualrechtsgüter": Ihrer Wertigkeit nach geordnet Das Recht auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum) und der Gesellschaft als solcher ("Universalrechtsgüter": Recht auf öffentliche Sicherheit und die Rechtsordnung).



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