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Relativität der Rechtsbegriffe
Als Relativität der Rechtsbegriffe bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Abhängigkeit der Begriffe vom Rechtsgebiet oder Gesetz, in dem diese verwendet werden. Auch innerhalb einer Rechtsordnung können Begriffe verschiedene Bedeutungen haben, wenn Begriffe in verschiedenen Gesetzen unterschiedlich legaldefiniert werden, die Zielsetzung der entsprechenden Gesetze sich unterscheidet, oder sich die Bedeutungen durch unterschiedliche Rechtsfortbildung verschieben.
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