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Regelfahrverbot
Bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten sieht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog (BKatV), neben der Verhängung eines Bußgeldes, die Anordnung eines zeitlich befristeten Fahrverbotes (§ 25 StVG) als Regelbuße vor; man spricht in diesen Fällen von einem Regelfahrverbot (§ 4 BKatV).
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