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Rathauspartei



Eine Rathauspartei unterscheidet sich von anderen politischen Parteien dadurch, dass sie aus Mitgliedern besteht, die sich in ihrer politischen Tätigkeit bewusst auf politische Ziele der kommunalen Ebene beschränken. Eine solche Partei ist - wegen ihrer von vornherein beschränkten Mitwirkungsziele - keine Partei im Sinne des Verfassungsrechts.



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