Enzyklopädie > R > Recht auf Selbstauskunft
Recht auf Selbstauskunft
Das Recht auf Selbstauskunft (auch Eigenauskunft genannt) ist in den §§ 19 (betreffend Datenverarbeitung öffentlicher Stellen) und 34 (betreffend Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) festgelegt:
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)