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Reichsversicherungsamt



Das Reichsversicherungsamt (RVA) bestand von 1884 bis 1945 im damaligen Deutschen Reich als oberste Aufsichts- und Spruchbehörde für die Sozialversicherung und nahm damit exekutive wie judikative Aufgaben wahr; in Teilbereichen bestanden sogar beschränkte legislative Kompetenzen.



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