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Regelleistungsvolumen
Im von kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführten Leistungsabrechnungsverfahren für ambulante Leistungen, die in Deutschland für gesetzlich krankenversicherte Personen von Ärzten erbracht werden, werden im Honorarverteilungsmaßstab gemäß § 85 Abs. 4 SGB V) arztgruppenspezifische Obergrenzen (Regelleistungsvolumina) für Arztpraxen vereinbart, bis zu denen die Leistungen seit dem 1.
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